Verbrennen von holzigen Gartenabfällen
Mit Inkrafttreten der Bayerischen Luftreinhalteverordnung vom 20.12.2016 wurde auch die Bayerische Pflanzenabfallverordnung von 1984 geändert, u.a. Verbrennen von holzartigen Gartenabfällen:
Informationen zu den Neuerungen seit 01.01.2017:
Merkblatt (aktuelles 2023) des Landratsamtes Freyung-Grafenau zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Gartenabfälle) Merkblatt
Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen pdf
(Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung – PflAbfV)